Rechtswesen

Facebook Bild
twitter sehr gut
Papst 80. Österreich 55

 

Die Weltweit postzugelassene >Bayern Papst< Sonderbriefmarke zum
80. Geburtstag von Papst Benedikt XVI. am 16. April 2007  kommt aus Lenggries
Diese Briefmarke wird nur für den Auftraggeber Robert Harbeck von
der Österreichischen Staatsdruckerei gedruckt. Zu beziehen nur hier.

Graphik twitter
Osterr._Druckerei
Osterr_Post_at

Zum Vatican  hier

NEU: Gästebuch mehr

Aus aktuellem Anlass mit dem Rücktritt Papst Benedikt XVI am 28. Feb. 2013 wird die Marke zum
85. Geburtstag 2012 nicht mehr aufgelegt.

     Das Motiv für die Briefmarke wurde vom Papst persönlich ausgewählt.                                                      

    Rechtsinformationen

Live hält sich beim Umgang mit Kundeninformationen strikt an die Regeln des
Datenschutzes. Wir beachten die Informationen, die Sie Live zur Verfügung stellen,
streng vertraulich. Live gibt Informationen nicht ohne vorherige schriftliche
Zustimmung der Informanten an Dritte weiter. Für vollständige Details lesen Sie bitte
die folgenden Richtlinien.


Nutzungsbedingungen
Willkommen auf der Live Website (www.fehlurteile-live.de) Durch das Zugreifen auf diese Webseite
erklären Sie sich mit den unten stehenden allgemeinen Bedingungen (“Bedingungenâ€)
einverstanden. Bitte verwenden Sie diese Website nicht, wenn Sie nicht allen Bedingungen zustimmen.
Live kann die Bedingungen in angemessenen Abständen durch das Aktualisieren dieser Website ändern oder Überarbeiten. Ihre weitere Nutzung unserer Website nach einer solchen Modifizierung gilt als Ihrerseitige Annahme und Einverständniserklärung mit den veränderten Bedingungen. Falls Sie
eine dieser Ãnderungen nicht anerkennen können, müssen Sie die Nutzung unserer Website einstellen
.

Datenschutz
Zu unseren  Grundsätzen gehört es, die Privatsphäe der Personen, die diese Site  besuchen oder uns ihre Meinung mitteilen, zu respektieren.
Unsere  Datenschutzbestimmungen die Sie unter (URL ZU DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN  einsehen können, sind hiermit durch Bezugnahme eingeschlossen.

Sonstige Bestimmungen
Diese Bestimmungen unterliegen den Gesetzen in:
(DEUTSCHLAND + ÖSTERREICH + SCHWEIZ) und müssen entsprechend
interpretiert werden, ohne Beachtung der Prinzipien des Kollisionsrechts. Wenn eine Bestimmung
dieser Bedingungen gesetzwidrig, nichtig oder nicht durchsetzbar ist, so gilt  die Bestimmung als trennbar von diesen Bestimmungen und beeinträchtigt  nicht die Gültigkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. Diese Bedingungen sind wirksam solange sie nicht oder
bis sie von Live aufgehoben werden.