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Das bayerische Volk hat sich seine Verfassung selbst - und zwar”eingedenk seiner mehr als tausendjährigen Geschichte”, wie es in der Präampel, dem Vorspruch zur Verfassung, heißt. Von Deutschland war darin erst einmal nicht die Rede, schließlich hatte man den Verfassungsentwurf schon im Dezember 1946 dem Volk zum Entscheid vorgelegt - zweieinhalb Jahre vor der Unterzeichnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik. Bayern stimmte dem Entwurf mit 70,6 Prozent der Stimmen zu. Fortan war das Land per Verfassung sowohl “Freistaat” (Art.1) als auch Volksstaat” (Art.2) sowie “Rechts-, Kultur- und Sozialstaat” (Art.3).Protest gab es im Norden gegen die große Eigenständigkeit, im Süden wiederum, weil kein Staatspräsident vorgesehen war, wie ihn sich etwa die Bayerische Volkspartei als einen Repräsentanten der Eigenstaatlichkeit schon länger wünschte - sozusagen als Quasi-Monarchen. Aber im September 1946 hatte die Verfassungsgebende Landesversammlung das Amt abgelehnt - mit 85 zu 84 Stimmen bei vier Enthaltungen. Bayerns Ministerpräsident Wilhelm Hoegner (SPD) hatte die von ihm maßgeblich mit gestaltete Verfassungsurkunde bereits am 2. November unterzeichnet. Kurios:” Ihr Original ist verschwunden, vielleicht in einem amerikanischen Archiv”, schreibt der Historiker Wolfgang Zorn. Einen gewaltigen Anteil an der neuen Verfassung hatte auch der dann seit 21. Dezember 1946 amtierende Ministerpräsident Hans Ehard (CSU) gehabt. Der frühere Justizminister war später auch beim Verfassungskonvent von Herrenchiemsee ein wichtiger Akteur.
Sei dem Inkrafttreten des Grundgesetzes hat die bayerische Verfassung strak an Bedeutung verloren - schließlich werden zentrale Fragen nun nicht mehr von den Organen der bayerischen Verfassung geregelt, sondern von den Organen des Grundgesetzes. Auch bei Streit, Bayerns Verfassung und Grundgesetz kollidieren, gibt es eine klare Regelung: “BUNDESRECHT bricht LANDESRECHT”, wie es Artikel 31 des Grundgesetzes heißt. In der Präampel wendet sich die Verfassung übrigens impliziert gegen eine “Staats- und Gesellschaftsordnung ohne GOTT”. und Artikel 1, Absatz 2 legt fest: Die Landesfarben sind Weiß und Blau. mm 2./3. Mai 2009
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